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Elterninformation zum Betriebspraktikum - Stand: 5. Februar 2009
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
In der OIII, d. h. in der Klassenstufe 9, findet an unserer Schule das Betriebspraktikum statt. Das nächste Betriebspraktikum ist zwischen dem 18.1.2010 und dem 29.1.2010 terminiert. Die Erfahrung zeigt, dass besonders interessante Praktikumsplätze eine rechtzeitige Bewerbung voraussetzen. Somit sollten die Schülerinnen und Schüler zeitig mit der Suche nach geeigneten Plätzen beginnen. Im Folgenden sind einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen bereit
Thorsten Knauer
1. Allgemeines
Betriebspraktika sind schulische Veranstaltungen, der Versicherungsschutz ist entsprechend. Der Umfang des Praktikums umfasst mindestens 10 Unterrichtstage. Die Praktika werden in Berlin, allenfalls der näheren, d. h. mit der S-Bahn erreichbaren, Umgebung der Stadt absolviert. Die Betreuung soll in der Regel durch den Klassenlehrer / die Klassenlehrerin erfolgen. Die Praktikanten werden von ihrem Lehrer besucht, der ansonsten telefonisch erreichbar ist und in den zwei Wochen beratend und helfend unterstützt und ggf. einwirken kann.
Die Aufenthaltszeit im Betrieb oder in der Einrichtung beträgt ausschließlich der Pausen höchstens sechs Stunden. Hinsichtlich der Art der Tätigkeit sind die Schutzbestimmungen für Jugendliche unter 16 Jahren zu beachten.
Finanzielle Vergütungen oder Vergünstigungen dürfen von den Schülerinnen und Schülern nicht angenommen werden. Eine Erstattung von Fahrgeldern oder die kostenlose Ausgabe von Mahlzeiten an die Schülerinnen und Schüler durch die Betriebe ist hingegen zulässig.
Für Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen während eines Betriebspraktikums ist der Klassenlehrer zuständig. Bei Beurlaubungen vor oder nach den Ferien entscheidet die Schulleitung nach Stellungnahme der Klassenleitung.
2. Verträge
Mit dem Betrieb, in dem ein Betriebspraktikum durchgeführt werden soll, ist eine vertragliche Vereinbarung zu treffen. Die Vereinbarungen zur Durchführung der Betriebspraktika werden von der Schulleitung unterzeichnet. Die Verträge werden von den Klassenlehrern an die Schüler ausgegeben. Die Schüler senden zwei Exemplare des Vertrages an den Betrieb zur Unterschrift. Der Betrieb sendet beide Exemplare an die Schule unterschrieben zurück. Sie sind vom Klassenlehrer zu prüfen und an den Mittelstufenkoordinator zu übergeben. Die Schulleitung unterschreibt dann beide Ausfertigungen. Eine Ausfertigung des Vertrages wird dem Betrieb vom Schüler zurückgeschickt.
3. Aufgaben der Betriebe
Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Betriebspraktikums über Unfall- und Gesundheitsgefahren zu belehren, denen sie während des Aufenthalts im Betrieb oder in der Einrichtung ausgesetzt sein können. Sie dürfen sich nicht an gefährlichen Arbeitsstellen oder Gefahrenquellen aufhalten und nicht unbeaufsichtigt an Maschinen hantieren.
Den in der Vereinbarung oder in der Bestätigung bestimmten Angehörigen der Betriebe oder Einrichtungen werden die im Rahmen der fachlichen Anleitung und den betrieblichen Anforderungen notwendigen Aufsichtsfunktionen übertragen.
4. Bericht
Über das Betriebspraktikum ist von den Schülerinnen und Schülern ein Bericht abzufassen. Über Art und Umfang informiert die Klassenleitung in Absprache mit den betroffenen Fachkollegen.
5. Besonderheiten
Betriebspraktika bei der Berliner Polizei werden zentral vergeben. Informationen zum Verfahren erteilt die Klassenleitung oder der Mittelstufenkoordinator.
6. Downloads
- Praktikumsvereinbarung (bitte beidseitig ausdrucken)
- Elterninformation zum Betriebspraktikum
© 2010 Ev. Gymnasium zum Grauen Kloster
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