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Informationen zum Mittleren Schulabschluss
Berlin im Juli 2010
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der Untersekunden,
die Untersekunda wird entscheidend durch den mittleren Schulabschluss geprägt. Im
Folgenden sind einige wichtige Informationen zum mittleren Schulabschluss
dargestellt. Sie können an diesem Ort auch zu gegebener Zeit wichtige Formblätter,
Terminübersichten und vertiefende Informationen bekommen. Beachten Sie aber,
dass verbindlich nur die Termine sind, die in der Schule ausgehängt sind, dies betrifft
insbesondere kurzfristige Terminverschiebungen.
Am 30. August findet um 19:00 Uhr die zentrale Informationsveranstaltung zum MSA
in der Aula statt. Dazu lade ich Sie herzlich ein.
Ich stehe Ihnen gerne für weitere Informationen bereit und wünsche Ihren Kindern erfolgreiche Prüfungen
C. Flöter
Der Mittlere Schulabschluss
Mit dem Mittleren Schulabschluss wird der Leistungsstand aller Schüler der 10.
Jahrgangsstufe in einer Prüfung vergleichbar bewertet. Der Mittlere Schulabschluss
prüft nicht nur Wissen ab, sondern stellt die Fähigkeiten und Fertigkeiten von
Schülerinnen und Schülern in den Vordergrund. Der Mittlere Schulabschluss ersetzt
den bisherigen Realschulabschluss und ist somit entscheidend für die Versetzung in
die gymnasiale Oberstufe.
Er bereitet die Schüler auch auf Prüfungssituationen vor, denen sie sich während des
Abiturs wieder stellen müssen.
Der MSA besteht aus zwei Teilen, den Jahrgangsnoten (den Noten der 10. Klasse,
siehe B) und den Noten der zusätzlichen besonderen Prüfungen (Prüfungsteil, siehe
A). Beide Teile müssen unabhängig voneinander bestanden werden.
Wer den MSA bestanden hat, wird nicht automatisch zur gymnasialen Oberstufe
zugelassen. In diesem Fall müssen zusätzlich die Versetzungsregeln für den
Übergang von Klasse 10 in die Klasse 11 erfüllt sein.
Teil A: Prüfungsteil
Die Prüfung zum MSA am Ende des 10. Jahrgangs umfasst mehrere Teile.
- Jede Schülerin und jeder Schüler wird in den Fächern Deutsch und
Mathematik und der ersten Fremdsprache schriftlich geprüft. Die schriftlichen
Prüfungen dauern in Deutsch 180 Minuten, in Mathematik 120 Minuten, in
Englisch 150 Minuten.
- In der ersten Fremdsprache gibt es zusätzlich eine mündliche Prüfung, die in
der Regel eine Partnerprüfung ist und ca. 10 min je Prüfling dauert.
- Zusätzlich erfolgt eine Präsentationsprüfung (genannt "Prüfung in besonderer
Form") in einem vierten Fach.
Schriftliche Prüfungen
Die Aufgaben überprüfen die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die am Ende der
Jahrgangsstufe 10 erreicht sein müssen. Die Aufgabenstellungen werden von der
Schulaufsichtsbehörde vorgegeben; sie entscheidet auch über die Benutzung von
Hilfsmitteln.
Mündliche Prüfung im Fach Englisch
Die mündlichen Prüfungsaufgaben werden nicht zentral, sondern schulintern gestellt.
Die Prüfung setzt sich zusammen aus einer persönlichen Vorstellung, einem Dialog
und einem themenorientierten Prüfungsgespräch zwischen den Prüflingen. In der
Regel finden Partnerprüfungen statt. Das Anmeldeformular kann auf der
Schulhomepage heruntergeladen werden. In Ausnahmefällen können es auch
Einzelprüfungen sein. Die Prüfungszeit beträgt je Prüfling ungefähr 10 Minuten.
Dabei wird mit Ausnahme der Erörterung sprachlicher Unklarheiten in der
Fragestellung die Prüfung in der jeweiligen Fremdsprache durchgeführt.
In Englisch werden dabei die beiden Teilnoten aus der schriftlichen und der
mündlichen Prüfung zu einer Note zusammengezogen. Das Verhältnis aus der
schriftlichen zur mündlichen Note ist 3 zu 2.
Prüfung in besonderer Form (Präsentationsprüfung)
Die Prüfung in besonderer Form wird in einem in der Untersekunda unterrichteten
Fach des gesellschaftswissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Lernbereichs
oder in einem der Fächer Musik, Bildende Kunst oder der zweiten Fremdsprache
absolviert. An unserer Schule kommen folgende Fächer für eine Prüfung in
besonderer Form in Frage: Biologie, Chemie, Physik, Ev. Religionslehre, Erdkunde,
Geschichte, Bildende Kunst, Musik, Latein oder Griechisch. Bei fächerübergreifenden
Themen muss die Prüfung einem der beiden Fächer zugeordnet werden.
Die Schülerinnen und Schüler wählen mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten
bis zum 25.11.2010 das Thema mit der eigenen Fragestellung für die Prüfung in
besonderer Form, das dann dem Prüfungsausschuss zu Genehmigung vorgelegt wird. Das
Anmeldeformular kann von der Schulhomepage heruntergeladen werden. Das
Thema mit seiner Fragestellung ergibt sich aus dem Stoff der gesamten Mittelstufe.
Themen, die in den Vorjahren schon gewählt wurden, dürfen nicht verwendet
werden. Auf unserer Homepage findet sich eine aktuelle Liste mit den gesperrten
Themen.
Die Präsentation findet in der Regel als Gruppenprüfung mit maximal vier Prüflingen
statt. In begründeten Ausnahmefällen können Einzelprüfungen beantragt werden.
Die Vorbereitungszeit der Präsentationsprüfung beträgt mindestens sechs Wochen
(in der Regel sehr viel mehr). Sie besteht aus zwei Teilen, einer Präsentation und
einem Prüfungsgespräch. Die Noten werden trotz der Gruppenprüfung individuell
erteilt: Jeder muss sich erkennbar einbringen, Mitläufer darf es nicht geben.
Der Prüfungsausschuss kann nach Einblick und Vergleich der eingereichten
konkreten Themenvorschläge Änderungen an der Aufgabenstellung vornehmen. Die
notwendigen Änderungen werden der Lehrkraft und den Schülern rechtzeitig
mitgeteilt.
Mögliche Präsentationsformen sind: softwaregestützte Präsentationen, Plakate,
Folien, Video-/Audio-Produktionen, Experimente, Vorträge mit Thesenpapiern. Der
Fachlehrer oder die Fachlehrerin unterstützen und beraten die Schülerinnen und
Schüler im Vorfeld in ihrer Arbeit.
Die Prüfungen finden im zweiten Schulhalbjahr der Untersekunda vor Schülern der OIII statt,
die damit einen Einblick in die Präsentationsmöglichkeiten und -formen erhalten. Den
Prüfungsplan legt die Schulleitung fest. Die Dauer beträgt insgesamt 10 bis 20 Minuten
je Teilnehmer (bei Einzelprüfungen 15 bis 30 Minuten). Der Präsentation wird mehr
Wert beigemessen als dem anschließenden Prüfungsgespräch. Das
Prüfungsgespräch findet in der Regel mit bis zu vier Prüflingen und zwei Fachlehrern
statt. Am Ende des Gesprächs wird das Präsentationsmaterial (z.B. CD mit der
Powerpoint-Präsentation, Plakate, ...) dem Protokoll beigefügt. Wenn die Prüfung
nicht vor Publikum stattfindet, kann sie - ähnlich wie an Abiturtagen - an
unterrichtsfreien Tagen oder außerhalb des Unterrichts stattfinden.
Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf
erhalten bei Bedarf für die einzelnen Prüfungen einen ihrer Behinderung
entsprechenden individuellen Nachteilsausgleich. Der Anspruch auf einen
Nachteilsausgleich muss firstgerecht bis zum 25.11.2010 beantragt werden, aktuelle
Gutachten sind vorzulegen.
Über Art und Umfang des individuell zu gewährenden Nachteilsausgleichs
entscheidet der Prüfungsvorsitzende in Absprache mit den unterrichtenden
Lehrkräften.
Nichtteilnahme und Nachholen, Wiederholung der Prüfung
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen nicht an
der Prüfung teil, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Einzelne Prüfungen, die
verweigert oder aus selbst zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, werden
mit "ungenügend" bewertet.
Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden
Gründen an der gesamten Prüfung oder an einzelnen Prüfungen nicht teilnehmen, so
hat sie oder er dies unverzüglich nachzuweisen; bei Prüfungsunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen ist spätestens am dritten Tag nach dem ersten Fehltag ein
ärztliches Attest vorzulegen. Wird ein ärztliches Attest nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt
die Prüfung als nicht bestanden oder wird die einzelne Prüfung mit "ungenügend"
bewertet.
Täuschungen und andere Unregelmäßigkeiten
Der Prüfungsausschuss kann eine Prüfungsleistung, bei der eine Schülerin oder ein
Schüler
- getäuscht oder zu täuschen versucht hat,
- andere als zugelassene Hilfsmittel in den Prüfungsraum mitgebracht hat oder
- sonstige erhebliche Ordnungsverstöße begangen hat,
je nach Art und Schwere der Verfehlung mit der Note "ungenügend" bewerten oder
unbewertet lassen und die Schülerin oder den Schüler von der weiteren Teilnahme
an der Prüfung ausschließen; bei einem Ausschluss von der Prüfung gilt die Prüfung
als nicht bestanden.
Ist das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß verlaufen, so kann die
Schulaufsichtsbehörde bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses die
Wiederholung der gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungen für alle oder einen
Teil der Teilnehmenden anordnen. Werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung
der Prüfung Unregelmäßigkeiten festgestellt, so kann die Schulaufsichtsbehörde die
Prüfung als nicht bestanden erklären.
Teil B: Jahrgangsnoten
In die Oberstufe (11. Klasse) kommt man nur, wenn man "versetzt" wird und
gleichzeitig - völlig unabhängig davon - die fünf Prüfungen mit ihren vier Noten
insgesamt besteht (höchstens eine Fünf bei Ausgleich durch eine Drei; bei einer
Sechs im Prüfungsteil kommt man nicht in die Klasse 11).
Nachprüfungen
Für den Prüfungsteil (siehe A) gibt es keine Möglichkeit der Nachprüfung.
Für die Jahrgangsnoten kann man unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung
in Anspruch nehmen. Dies gilt aber nur für das Bestehen des MSA, nicht für den
Aufstieg in die gymnasiale Oberstufe.
Bestehen des MSA
Der MSA ist bestanden, wenn bestimmte Kriterien für die Jahrgangsnoten erfüllt sind
und in den fünf bzw. nach Zusammenziehung der beiden Englischnoten (mündliche
und schriftliche Prüfung) vier zusätzlichen Noten mindestens ausreichende
Leistungen erzielt wurden. Höchstens eine Fünf in diesen zusätzlichen Prüfungen
(unabhängig von den Jahrgangsnoten!) kann durch mindestens eine Drei
ausgeglichen werden. Beispiel: Wer in Deutsch und Mathematik auf dem Zeugnis
eine Zwei bekommt, aber in den zentralen Prüfungen des MSA Fünfen erhält, hat
den MSA nicht bestanden und wird nicht versetzt.
(Änderungen vorbehalten)
Downloads:
- Anmeldebogen MSA Teil 1 (bitte zweiseitig ausdrucken)
- Anmeldebogen MSA Teil 2 (Englisch)
- Liste der gesperrten Themen der Prüfung in besonderer Form
- Terminübersicht MSA
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