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Home >> Über die Schule >> Oberstufe >> Informationen zur 5. Prüfungskomponente


Informationen zur 5. Prüfungskomponente im Abitur 2009/10

Die 5. PK muss in einer der beiden folgenden Prüfungsformen abgelegt werden:
  1. Besondere Lernleistung (BLL) in Form einer schriftlichen Hausarbeit
    Hier gibt es drei Varianten der BLL:
    1. bezogen auf einen Seminarkurs
    2. bezogen auf eine Vorleistung in einem anerkannten Wettbewerb, z.B. "Jugend forscht"
    3. bezogen auf ein Referenzfach, das an der Schule als Prüfungsfach zugelassen ist.
    An unserer Schule bestehen zur Zeit die Möglichkeiten b) und c).

  2. Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (PP)
    Diese Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem anschließenden Prüfungsge­spräch. Die Präsentation bezieht sich auf ein sogenanntes Referenzfach, das nicht eines der vier Prüfungsfächer sein darf, und muss fachübergreifend sein. Dazu wird in der Regel ein weiteres Schulfach gewählt, das mindestens zwei Semester besucht werden muss (sogenanntes Bezugsfach).
Anteil an der Gesamtqualifikation (GQ)
Die GQ ist die Gesamtpunktzahl aus der Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) und der Abiturprüfung und bestimmt die Durchschnittsnote auf dem Abiturzeugnis.
1. Block (Kursblock): die Noten aus 24 GK (1. bis 4. Khj.)
  • darunter Pflichtkurse (außer Sport)
  • darunter weitere Kurse, um die Anzahl 24 zu erreichen
die Noten aus 8 LK in doppelter Wertung, ggf. die Note des letzten Kurses im Referenzfach der PP

2. Block (Prüfungsblock): 4 Abiturprüfungen in den vier Prüfungsfächern
davon 3 Prüfungen schriftlich (1. bis 3. PF) und eine mündlich (4. PF) (je 20 %)

dazu die 5. Prüfungskomponente (20 %)
entweder:
1. Note der BLL (Note der Arbeit x 3 und Kolloquium zur BLL x 1)
oder:
2. Note der PP (Note der Präsentation x 2 und Note des Kolloquiums x 1)

1. Informationen zur Besonderen Lernleistung

In die Abiturprüfung kann eine Besondere Lernleistung (BLL) im Rahmen der 5. Prü­fungskomponente eingebracht werden als
  • eine besondere (schriftliche) Arbeit mit Bezug auf einen gewählten Grund- oder Leistungskurs
  • Wettbewerbsarbeit (schriftlich) im Rahmen von "Jugend forscht".
Die Besondere Lernleistung wird in den II. Block der Gesamtqualifikation eingebracht. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus der Note für die schriftliche Arbeit in dreifacher Wertung sowie der Benotung des Kolloquiums in einfacher Wertung.
  1. Entfällt z. Zt.
  2. Schüler, die sich für eine Wettbewerbsarbeit entscheiden, müssen beachten:
    • Die BLL ist mit Beginn des 1. Kurshalbjahres zu beantragen. Sie wird von der Schulleiterin unter Festsetzung eines Abgabetermins genehmigt.
  3. Schüler, die sich für eine kursbezogene Arbeit entscheiden, müssen beachten:
    • Die BLL ist während des 2. Kurshalbjahres zu beantragen. Die Abgabe des Antragsformulars muss bis Montag, 23.03.2009 erfolgen. Das Thema wird vom Kursleiter im Einvernehmen mit der Schulleiterin genehmigt. Die Arbeit muss bis Dienstag, 01.12.2009 beim Pädagogischen Koordinator abgegeben werden.
    • Die schriftliche Arbeit muss vom Umfang bzw. Inhalt her den Ergebnissen zweier Kurshalbjahre entsprechen und "im wissenschaftspropädeutischen Charakter den üblichen Abituranforderungen vergleichbar sein".
Ein Wechsel von der BLL zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung als 5. Prüf-ungskomponente muss spätestens zu Beginn des 4. Kurshalbjahres im Zusammenhang mit der Meldung zum Abitur erfolgen.

Grundlage für die kursbezogene Arbeit sind die folgenden Schritte:
  1. Themenvorschlag durch den Schüler
    • Rohvorschlag
    • Materialsichtung
    • Grobgliederung
    • Skizze des Arbeitsweges
    • Übersicht über die Hilfsmittel: Bibliographien, Internet, Experten o.ä.
    • Arbeitsschritte: sachlich, zeitlich
  2. Themenprüfung durch den Lehrer
    • Kursbezug
    • Realisierbarkeit: sachlich, zeitlich, persönlich
    • Eigenkompetenz
    • Umfang
  3. Themenfindung
    • Dialog zwischen Schüler und Lehrer
    • Genaue Formulierung des Themas
    • Vorlage des Themas bei der Schulleiterin
    • Endgültige Festlegung des Themas durch die Genehmigung der Schulleiterin
  4. Anfertigung und Betreuung der Arbeit
    • Konsultationsplan
    • Dokumentation der Vorgehens­weise (Anlage eines "Logbuches")
    • Hilfestellung bei der Materialbeschaffung
    • Hinweise zur Art der Darstellung
    • Endfassung
  5. Korrektur
    • Erstgutachten
    • Zweitgutachten
  6. Kolloquium
    Die Festlegung der Note für die schriftliche Arbeit erfolgt im Rahmen des Kolloquiums durch den Fachausschuss.
Formale Anforderungen
  • Die Arbeit ist im Format DIN-A4 anzufertigen und in loser Heftung oder gebundener Form beim PäKo in zweifacher Ausfertigung termingerecht einzureichen.
  • Der Umfang soll ca. 20 Seiten betragen (Schriftgröße 12, Abstand 1,5-zeilig; Rand max. 1/3 rechts).
  • Die Blätter sind einseitig zu beschriften und unten fortlaufend zu nummerieren.
  • Das Titelblatt muss den Namen des Verfassers und den vollständigen Titel der Arbeit enthalten.
  • Die Gliederung der Arbeit muss einem Inhaltsverzeichnis entnehmbar sein.
  • Die Arbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, es sein denn, das Thema erfordert eine Anfertigung in nicht-deutscher Sprache.
  • Ein genaues Verzeichnis der benutzten Hilfsmittel ist erforderlich.
  • Der Arbeitsweg ist im Anhang tabellarisch zu dokumentieren.
  • Der Arbeit ist eine handschriftliche Erklärung folgenden Wortlauts beizufügen: "Hiermit erkläre ich, dass ich die Arbeit mit dem Titel "xxx" selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe." Die Erklärung ist (mit Datumsangabe) zu unterschreiben.
Anmerkungen zur Bewertung der Arbeit
  • Die Arbeit ist fachlich und bezüglich der sprachlichen Richtigkeit zu korrigieren.
  • Bei der Bewertung der Arbeit sollen die vom Schüler entwickelten bzw. aufgezeigten Ideen, Theorien, Thesen, Zusammenhänge usw., also über die bloße Reproduktion hinausgehende Leistungen, bevorzugt berücksichtigt werden. Ebenso soll aber auch die Schlüssigkeit und Effizienz des Arbeitsweges in die Bewertung eingehen. Formale Mängel der Arbeit können mit bis zu 2 Notenpunkten Abzug bewertet werden.
2. Informationen zur Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach (PP)

Diese Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung (max. 4. Kandidaten) stattfinden. Die Prüfung dauert als Einzelprüfung 30 Minuten; je weiteren Prüfling verlängert sich die Prüfungszeit um 10 Minuten. Das zeitliche Verhältnis von Präsentation und Prüfungsgespräch soll ca. 2:1 sein.
Genehmigte Formen sind dabei:
  • Vortrag mit Thesenpapier
  • Software-Präsentation
  • Lesung
  • Szenische Präsentation
  • Videoproduktion
  • Plakat
  • Künstlerische Eigenproduktion
  • Musikalische Darbietung
  • Experiment
  • Kombination der obigen Möglichkeiten
Bewertet wird dabei in der Präsentation:
  • Fachkompetenz
  • Fachübergreifende Kompetenzen
  • Methodenkompetenz
  • Sprachliche Angemessenheit
  • Strukturierungsfähigkeit
  • Zeiteinteilung
  • Eigenständigkeit
Im Prüfungsgespräch:
  • Fachkompetenz
  • Kommunikative Kompetenz
  • Überzeugungskraft
  • Originalität
Bei der Beurteilung werden Präsentation und Prüfungsgespräch im Verhältnis 2:1 gewertet.

Bezug zur Gesamtqualifikation (GQ):
Das Referenzfach muss in allen vier Kurshalbjahren belegt werden.
Zum Abitur muss die Note des 4. Khj. In den 1. Block (Kursblock) eingebracht werden.
Ist Sport das Referenzfach, müssen zusätzlich zwei Kurse Sporttheorie belegt werden, wobei der zweite der einzubringende Kurs ist. Die Note für die PP wird in den 2. Block der GQ eingebracht.

Anmeldung:

Das Referenzfach der zusätzlichen mündlichen Präsentationsprüfung ist im Übersichts­plan von Beginn an auszuweisen und wird endgültig zu Beginn des vierten Kurshalbjahres mit der Meldung zum Abitur festgelegt (wie das 4. PF).
Zu dem von der Schule festgesetzten Termin wird der Themenvorschlag angemeldet.
Zur Anmeldung beim Pädagogischen Koordinator gehören:
  • Angabe von Referenz- und Bezugsfach
  • Thema
  • Darstellung der Präsentationsform
gez. Hoppe



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