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Zum "Wegweiser für die gymnasiale Oberstufe": besondere Regelungen am Evangelischen Gymnasium zum Grauen Kloster
Der vom Senator für Schulwesen herausgegebene "Wegweiser" gilt für das Evangelische Gymnasium zum Grauen Kloster mit folgenden Erweiterungen:
Erstes Aufgabenfeld
Eine der beiden Alten Sprachen muss Prüfungsfach sein.
Dieses Fach ist in allen Kurshalbjahren je nach Wahl als Grund- oder Leistungsfach zu belegen.
In der zweiten Alten Sprache sind Mindestanforderungen zu erfüllen:
- Ist Latein oder Griechisch Leistungsfach (1. Prüfungsfach), so sind in der
anderen Alten Sprache mindestens zwei Grundkurse zu belegen und davon mindestens einer in die Gesamtqualifikation einzubringen.
- Wird Latein oder Griechisch als 3. oder 4. Prüfungsfach gewählt, so sind in
der anderen Alten Sprache mindestens zwei Grundkurse zu besuchen und in die Gesamtqualifikation einzubringen.
Die für das Latinum notwendigen Kenntnisse werden nachgewiesen mit mindestens der Note ausreichend bei der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe (Abschluss der 10. Klasse). Die für das Graecum notwendigen Kenntnisse werden nachgewiesen mit mindestens der Note ausreichend (5 Punkte):
- im Falle des Leistungsfaches am Ende des 1.,
- ansonsten am Ende des 2. Kurshalbjahres.
Zweites Aufgabenfeld
Das Fach "Ev. Religionslehre" gehört zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld. Die Beleg- und Einbringverpflichtungen in den Fächern des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes sind wie folgt geregelt:
- Wird Politische Weltkunde als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3/4 des Faches Geschichte und zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und aus jedem Fach mindestens einer in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
- Wird Ev. Religionslehre als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3 und 4 im Fach Geschichte belegt und eingebracht werden.
- Wird Geografie als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3 und 4 des Faches Geschichte sowie zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und davon mindestens je einer eingebracht werden.
- Wird Geschichte als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und eingebracht werden.
- Wird Philosophie als 3. oder 4. Prüfungsfach gewählt, müssen im Fach Geschichte die Grundkurse 3 und 4 und im Fach Ev. Religionslehre zwei Grundkurse belegt und davon mindestens je einer eingebracht werden.
Drittes Aufgabenfeld
Im dritten Aufgabenfeld müssen insgesamt mindestens acht Grund- oder Leistungskurse belegt und eingebracht werden, vier Kurse in Mathematik und vier Kurse in einer Naturwissenschaft.
Sport: Wird Sport als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt, gelten besondere Beleg- und Einbringungsverpflichtungen.
Stand: Schuljahr 2008/09
Durch diese besondere Regelung zwischen dem Senat von Berlin und der Ev. Schulstiftung in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wird die Anzahl der Pflichtkurse erhöht. Die Tabelle der Wahlmöglichkeiten des Senators für Schule gilt deshalb nicht; an ihre Stelle tritt die o.a. Tabelle, die den Bedingungen unserer Schule angepasst ist.
© 2012 Ev. Gymnasium zum Grauen Kloster
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