Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe besteht aus vier Semestern der Qualifikationsphase und umfasst somit die 11. und 12. Jahrgangsstufe. 

Der Unterricht findet v.a. in den Kursräumen des Oberstufentraktes und in den Fachräumen der Schule statt. Neben den Kursräumen stehen den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe das Refectorium, die Karl-Philipp-Moritz-Bibliothek mit Computern zur Verfügung.

Unser Leistungskursangebot bietet eine Fülle von Kombinationsmöglichkeiten, da ein sehr breites Spektrum an Fächern angeboten wird. Seit dem Schuljahr 2013/14 werden in der Untersekunda als Schulversuch einstündige Profilkurse angeboten, die die Schülerinnen und Schüler auf die Oberstufe vorbereiten und zum Ziel haben, die Wahl der Leistungskurse zu erleichtern.

Im zweiten Jahr der Oberstufe finden die traditionellen Kursfahrten statt, die in der Regel jeweils an die Inhalte eines der beiden Leistungskurse angebunden sind. 

Eine Besonderheit in der Oberstufe an unserer Schule besteht in der verpflichtenden Teilnahme am Unterricht in den Fächern Evangelische Religionslehre (mind. zwei Semester) sowie Latein bzw. Griechisch (insgesamt mind. vier Semester).

Für nähere Informationen und Hinweise sei auf die nachfolgend als Link hinterlegten Vorschriften, Erläuterungen und Übersichten verwiesen.

Wichtig: Ergänzende Vorschriften

In Ergänzung zu den im “offiziellen Wegweiser” des Senats: genannten Regelungen gelten folgende zusätzliche, teilweise von der Senatsregelung abweichende Besonderheiten:

  • Die Verordnung für die Gymnasiale Oberstufe sieht für unser altsprachliches Gymnasium vor: „Schülerinnen und Schüler eines ab der Jahrgangsstufe 5 beginnenden altsprachlichen Bildungsganges müssen das Fach Latein oder Griechisch als Prüfungsfach oder fünfte Prüfungskomponente wählen.“ (Aus Art. 48 VO-GO)
    ABER:
  • Die Verpflichtung, eine alte Sprache als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK zu wählen, entfällt bei der Wahl der 4. Fremdsprache Französisch als 3. oder 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. Prüfungskomponente.
  • Das Fach „Evangelische Religionslehre“ gehört mit zum 2. Aufgabenfeld (gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld), dessen Belegverpflichtungen sich wie folgt darstellen:
    • Wird Politikwissenschaft als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3 und 4 des Faches Geschichte und zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und aus jedem Fach mindestens einer in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
    • Wird Ev. Religionslehre als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3 und 4 im Fach Geschichte belegt und eingebracht werden.
    • Wird Geographie als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich die Grundkurse 3 und 4 des Faches Geschichte sowie zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und davon mindestens je einer eingebracht werden.
    • Wird Geschichte als Prüfungsfach gewählt, müssen zusätzlich zwei Grundkurse des Faches Ev. Religionslehre belegt und eingebracht werden.
    • Wird Philosophie als 3. oder 4. Prüfungsfach gewählt, müssen im Fach Geschichte die Grundkurse 3 und 4 und im Fach Ev. Religionslehre zwei Grundkurse belegt und davon mindestens je einer eingebracht werden.

Wahlmöglichkeiten im Kurssystem 

Übersicht über die Wahlen im Kurssystem

Übersichtsplan

Checkliste für die Kurswahl in der Gymnasialen Oberstufe