Schulinfos
Das Evangelische Gymnasium zum Grauen Kloster ist ein staatlich anerkanntes grundständiges humanistisches Gymnasium. Schulträger ist die “Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin – Brandenburg – schlesische Oberlausitz”.
Schul- und Hausordnung
Präambel
Das Leben in einer Evangelischen Schulgemeinde gründet sich auf der Zusage des Evangeliums, der guten Botschaft von der befreienden Gnade Gottes in Jesus Christus. Diese Zusage ermöglicht und verpflichtet uns, auch in jedem anderen Menschen ein von Gott geliebtes und angenommenes Geschöpf zu sehen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung aller für den Umgang miteinander im Schulalltag. Zum notwendigen verantwortungsbewussten Verhalten jedes und jeder Einzelnen gehört auch Einsatz für die Gemeinschaft und die Gruppe, so dass das Miteinander verschiedener Menschen als Bereicherung erlebt werden kann. Alle sollen sich so verhalten, dass sie einander nach Kräften zur Entfaltung ihrer Möglichkeiten helfen. Das schließt die Achtung vor der Persönlichkeit jedes und jeder anderen, die Anerkennung seiner und ihrer Stärken, das Verständnis für seine und ihre Schwächen und Schwierigkeiten sowie Wahrhaftigkeit und gegenseitige Hilfsbereitschaft ein. Das Evangelium verpflichtet auch zur Vergebungsbereitschaft. Bildung und Erziehung an einer kirchlichen Schule haben mündiges und verantwortungsbewusstes Verhalten in der Gesellschaft zum Ziel.
Der Erleichterung des Zusammenlebens in der Schule sollen die folgenden Regelungen dienen.
Andachten
- Damit wir uns immer wieder unserer Bindung an die Glaubens- und Lebensgrundlagen unserer Schulgemeinde bewusst werden, nehmen im Rahmen der normalen Unterrichtszeit alle Schülerinnen und Schüler bis zur Obertertia an den regelmäßig stattfindenden Andachten teil. Die gesamte Schulgemeinde feiert gemeinsam Gottesdienste.
Unterricht
- Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zur Pünktlichkeit verpflichtet. Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht anwesend ist, sorgen die Klassensprecher oder Klassensprecherinnen dafür, dass dies im Sekretariat mitgeteilt wird.
- Das Klassenteam erstellt für die Verteilung der Klassenarbeiten und Tests in der Unter- und Mittelstufe in den ersten Wochen jedes Halbjahres eine Übersicht, um Häufungen – besonders gegen Ende des Halbjahres – zu verhindern. Klassenarbeiten und Tests unmittelbar nach Schulferien sind zu vermeiden. Die Klausurtermine der Oberstufe legt der Oberstufenkoordinator oder die Oberstufenkoordinatorin fest.
- Das Fußballdach und der Pausenhof stehen während der Unterrichtszeit für den Sportunterricht zur Verfügung. Die Nutzung durch andere muss mit den dort unterrichtenden Lehrerinnen oder Lehrern abgesprochen sein.
- Essen, Trinken, Kaugummikauen und andere unterrichtsfremde Tätigkeiten sind während des Unterrichts ohne ausdrückliche Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft nicht gestattet. Toilettengänge sollen in den Pausen stattfinden.
- Bei Schulversäumnissen muss der oder die Erziehungsberechtigte der Klassenleitung bzw. der Tutorin/dem Tutor binnen drei Schultagen eine schriftliche Begründung mit Unterschrift und mit der Bitte um Entschuldigung vorlegen; eine vorläufige Benachrichtigung muss per Telefon oder per E-Mail an das Sekretariat am Morgen des ersten Fehltages erfolgen. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin (z. B. wegen Unwohlseins) nach Hause entlassen wird, ist eine nachträgliche schriftliche Bitte um Entschuldigung nötig; beim Versäumen von Klausurterminen in der Oberstufe ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erforderlich. Für die Beurlaubung vom Sportunterricht gelten die Bestimmungen der Senatsschulverwaltung.
- Anträge auf Beurlaubungsind unter Beachtung der AV Schulpflicht auf dringende Fälle zu beschränken und schriftlich an folgende Adressaten oder Adressatinnen zu stellen:
- für Einzelstunden an den betreffenden Fachlehrer oder die betreffende Fachlehrerin
- für mehrere Stunden bis zu drei Tagen nicht im Zusammenhang mit Ferien an die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder den Tutor
- für ein bis drei Tage im Zusammenhang mit Ferien und für vier Tage bis vier Wochen über die Klassenleitung bzw. die Tutorin oder den Tutor an die Schulleitung
- bei längerer Beurlaubung über die Schulleitung an die Schulstiftung.
Es soll eine Antragsfrist von einer Woche und in den von der Schulleitung und von der Schulstiftung zu bearbeitenden Fällen von zwei Wochen eingehalten werden. Die Möglichkeit, in der Oberstufe Beurlaubungen zu genehmigen, unterliegt wegen der Klausurtermine besonderen Beschränkungen.
Pausen
- Die Schülerinnen und Schüler von Sexta bis Obertertia verlassen in den Hofpausen das Schulgebäude. Die Türen der Klassenräume sind während dieser Pausen abgeschlossen. Zugänglich bleiben das Refectorium, der Lesekeller und andere Pausenangebote. Bei Regen oder starker Kälte dürfen die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen bleiben, was durch mehrmaliges Klingeln angezeigt wird. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der Untersekunda müssen das Schulgebäude in den Pausen nicht verlassen.
- Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist nur Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet; in Freistunden dürfen auch Schülerinnen und Schüler der Untersekunda das Schulgelände verlassen.
- In den Pausen steht neben dem Pausenhof auch das Fußballdach zur Verfügung, wo Essen und Trinken jedoch untersagt sind. Durch einen Zeitplan wird geregelt, welche Klassen das Fußballdach in welcher Pause benutzen dürfen. Das Ballspielen ist in den Pausen nur an den hierfür vorgesehenen Plätzen (Tischtennisplatten) gestattet. Die Verkehrsfläche vor Haus III und die Bereiche der Fahrradständer gehören nicht zum Pausenhof.
- Das Werfen mit Gegenständen (einschließlich Schneebällen) ist verboten, ebenso die Benutzung von Fahrrädern, Rollern etc.
Allgemeine Regelungen
- Die Schülerinnen und Schüler verbringen zusammen mit den Lehrern und Lehrerinnen einen großen Teil des Tages in der Schule. Jeder und jede soll mithelfen, diese so zu erhalten, dass sich alle wohl fühlen können. Die Ausstattung der Schule stellt einen hohen materiellen Wert dar. Wer einen Schaden verursacht, hat dafür einzustehen. Beschädigungen und starke Verunreinigungen sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Schülerinnen und Schüler beteiligen sich regelmäßig an der Hofreinigung.
- Auf dem Schulgelände gilt ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Für alle Schüler und Schülerinnen gilt ein Alkoholverbot auf dem Schulgelände.
- Elektronische Geräte (z.B. Smartwatches, Mobiltelefone, Tablets, Computer und Kopfhörer) dürfen von Schülern und Schülerinnen auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verwendet werden und müssen nicht sichtbar verstaut sein. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät eingezogen und darf erst nach Unterrichtsende im Sekretariat abgeholt werden. Im Falle von minderjährigen Schülerinnen und Schülern muss das Gerät ab dem dritten Verstoß im Schuljahr von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Abweichend von dieser grundsätzlichen Verbotsregelung ist es den Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase gestattet, die oben genannten Geräte außerhalb der Unterrichtszeit in ihren Unterrichtsräumen sowie außerhalb der Pausen im Refectorium zu nutzen. (Die Regelung für das Refectorium soll gelten, solange die Aufenthaltssituation der Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase durch die Baumaßnahmen eingeschränkt wird.) Während der Klausuren der Qualifikationsphase müssen die oben genannten Geräte bei der Aufsicht führenden Lehrkraft deponiert werden. Während der Klassenarbeiten und Tests in den Klassenstufen 5-10 kann dies durch die Lehrkraft angeordnet werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler stellen nach der letzten Stunde in einem Unterrichtsraum die Ordnung im Raum her und ihre Stühle auf die Tische.
- Die in den Unterrichtsräumen installierten elektronischen Geräte (z.B. die digitalen Tafeln) dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkräfte benutzt werden. Sie müssen pfleglich behandelt werden und sind vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Wenn sie nicht in Gebrauch sind, sollen sie ausgeschaltet sein.
- Für bestimmte Räume (z.B. Aula, Turnhalle, Fachräume und Bibliotheken) gelten besondere Nutzungsordnungen. Solche Räume sind in der Regel nur in Anwesenheit von Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler zugänglich und andernfalls verschlossen zu halten.
- Vor dem Schulgebäude sind alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu besonderer gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Auf dem Gehweg müssen Fahrräder geschoben werden.
- Einlass in das Schulgebäude erfolgt um 7:45 Uhr. Der Zutritt über die vor Haus III gelegene Verkehrsfläche (Fahrradparkplatz) ist Schülerinnen und Schülern nicht gestattet.
- Die Fluchtwege sind stets freizuhalten. Es ist darauf zu achten, dass die an den verschlossenen Außentüren angebrachten Notriegel nur im Notfall betätigt werden. Es gilt im Übrigen die Brandschutzordnung, die allen bekannt sein muss und daher in allen Unterrichtsräumen in Auszügen aushängt. Das Auslösen eines Fehlalarms ist strengstens untersagt.
- Zerbrechliche Glasflaschen aller Art sind auf dem Schulgelände verboten.
- Geschirr und Besteck dürfen nicht aus dem Refectoriumsbereich entfernt werden.
- Das Aufhängen von Plakaten ist nur nach Genehmigung durch die Schulleitung gestattet.
- Die Schüler und Schülerinnen sollen keine Wertsachen (größere Geldbeträge u. Ä.) in die Schule mitbringen. Während des Sportunterrichts dürfen Uhren und Schmuck jeder Art nicht getragen werden. Die Haftung der Schule für dennoch mitgebrachte Wertsachen wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
- Für Fahrzeuge der Schülerinnen und Schüler übernehmen weder die Schule noch der Schulträger eine Haftung. Auf die Möglichkeit einer Fahrradversicherung und auf die von der Polizei empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen (Fahrradpass, Aufkleber usw.) wird hingewiesen. Fahrräder und Roller müssen an den dafür vorgesehenen Ständern auf der Verkehrsfläche abgestellt werden. Die Zufahrtswege für Feuerwehr, Rettungswagen usw. müssen frei bleiben.
- Das Entzünden von Feuer sowie das Mitbringen von Feuerzeugen, Streichhölzern und Feuerwerkskörpern aller Art und sonstigen gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Laser-Pointer) und deren Nachbildungen sowie Spielzeugvarianten ist allen Schülerinnen und Schülern streng untersagt.
Verhalten außerhalb der Schule
- Es wird erwartet, dass sich Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Schulgeländes, insbesondere auf dem Schulweg, an den Bushaltestellen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und gegenüber den Nachbarn unserer Schule angemessen verhalten. Verunreinigungen müssen von den Verursachern und Verursacherinnen selbst beseitigt werden.
Diese Schul- und Hausordnung tritt nach § 70 SchulG per Eilkompetenz der Schulleiterin am 28. August 2023 in Kraft und gilt bis zum Tag nach Zusammentreten der nächsten Schulkonferenz.
Dr. Annette Martinez Moreno
Schulleiterin
Prüft alles;
1. Thes. 5:21
das Gute haltet fest!
Schulgemeinschaft bedeutet für uns die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen, Lehrenden und Eltern. Der Verein der Freunde des Grauen Klosters (VdF), die Vereinigung Ehemaliger Klosteraner (VEK), der jährliche Klosterball, der Spendenlauf und die Schulfeste bieten Eltern und Ehemaligen vielfältige Möglichkeiten, aktiv am Schulleben teilzuhaben und sich zu engagieren. Besonders vorstellen möchten wir hier das Refectorium und das Silentium.
Das Refectorium ist unsere Schulmensa. Hier können die Schülerschaft, das Kollegium und Gäste der Schule ein gesundes Frühstück und mittags auch warme Speisen bekommen. Die Arbeit im Refectorium wird von Müttern und Vätern unserer Schule ehrenamtlich geleistet. Das gibt unserer Mensa eine besondere, persönliche Note und macht ihren Charme und ihre Qualität aus
Das Silentium ist die Nachmittagsbetreuung an unserer Schule. Von Montag bis Donnerstag werden Schüler*innen der Sexta und Quinta (Klasse 5 und 6) von 12:45 Uhr bis 15.45 Uhr von Ehemaligen in den Räumen über dem Refectorium und im „Lesekeller“ betreut. Dort können sie unter Anleitung und in ruhiger Arbeitsatmosphäre ihre Hausaufgaben machen. Im Wechsel besteht die Gelegenheit für gemeinsames Spiel und Bewegung im Freien. Das Silentium kostet monatlich zwischen 20 und 50 €.
Wichtiger Bestandteil unseres Schullebens ist die Förderung der Interessen, Begabungen und des sozialen Engagements unserer Schüler*innen durch weitere Angebote.
Soziales Engagement: Zweiwöchiges Sozialpraktikum in verschiedenen diakonischen Einrichtungen Deutschlands (10. Klasse); Schüler*innen-Mediatoren-Programm; Geflüchteten-AG; GreenPaper (Schülerladen für umweltgerechte Schulmaterialien)
Musikalische Angebote: Vocalinos und Voices (Chöre ab Klasse 5 bzw. 8); „kleines“ und „großes“ Orchester (ab Klasse 5 bzw. 8); Klosterblech (Blechbläserensemble); Tanz-AG
Sportliche Angebote: Ruder-AG am Kleinen Wannsee; Hockey-AG zur Teilnahme am Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“
Internationaler und interkultureller Austausch: Klassenfahrten und -freizeiten in der Unterstufe, Englandfahrt der 8. Klassen, Oberstufenfahrten; Austausch mit einem Gymnasium in Rennes; DELF-AG (Oberstufe) zur Vorbereitung auf eine externe Französischprüfung
Sonstige Angebote: Technik-AG zur technischen Betreuung schulischer Veranstaltungen und Aufführungen; Debattier-AG zur Teilnahme am Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“; AG Moderne Physik
Unterrichts- und Pausenzeiten
Stundenplan wochentags (außer Mittwoch)
- 1. Stunde: 8:00 bis 8:45 Uhr
- PAUSE: 10 Minuten
- 2. Stunde: 8:55 bis 9:40 Uhr
- 3. Stunde: 9:45 bis 10:30 Uhr (9:40 bis 10:25 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 4. Stunde: 10:45 bis 11:30 Uhr
- 5. Stunde: 11:35 bis 12:20 Uhr (11:30 bis 12:15 Uhr)
- HOFPAUSE: 35 Minuten
- 6. Stunde: 12:55 bis 13:40 Uhr
- 7. Stunde: 13:45 bis 14:30 Uhr (13:40 bis 14:25 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 8. Stunde: 14:45 bis 15:30 Uhr
- 9. Stunde: 15:30 bis 16:15 Uhr
- 10. Stunde: 16:15 bis 17:00 Uhr
Stundenplan Mittwoch (mit Andacht)
- ANDACHT: 8:00 bis 8:20 Uhr
- 1. Stunde: 8:30 bis 9:10 Uhr
- PAUSE: 10 Minuten
- 2. Stunde: 9:20 bis 10:00 Uhr
- 3. Stunde: 10:05 bis 10:45 Uhr (10:00 bis 10:40 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 4. Stunde: 11:00 bis 11:40 Uhr
- 5. Stunde: 11:45 bis 12:25 Uhr (11:40 bis 12:20Uhr)
- HOFPAUSE: 35 Minuten
- 6. Stunde: 13:00 bis 13:40 Uhr
- 7. Stunde: 13:45 bis 14:30 Uhr (13:40 bis 14:25 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 8. Stunde: 14:45 bis 15:30 Uhr
- 9. Stunde: 15:30 bis 16:15 Uhr
- 10. Stunde: 16:15 bis 17:00 Uhr
Kurzstundenplan wochentags (außer Mittwoch)
- 1. Stunde: 8:00 bis 8:30 Uhr
- PAUSE: 10 Minuten
- 2. Stunde: 8:40 bis 9:10 Uhr
- 3. Stunde: 9:15 bis 9:45 Uhr (9:10 bis 9:40 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 4. Stunde: 10:00 bis 10:30 Uhr
- 5. Stunde: 10:35 bis 11:05 Uhr (10:30 bis 11:00 Uhr)
- HOFPAUSE: 35 Minuten
- 6. Stunde: 11:40 bis 12:10 Uhr
- 7. Stunde: 12:15 bis 12:45 Uhr (12:10 bis 12:40 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 8. Stunde: 13:00 bis 13:30 Uhr
- 9. Stunde: 13:30 bis 14:00 Uhr
Kurzstundenplan am Mittwoch (mit Andacht)
- ANDACHT: 8:00 bis 8:20
- 1. Stunde: 8:30 bis 9:00 Uhr
- PAUSE: 10 Minuten
- 2. Stunde: 9:10 bis 9:40 Uhr
- 3. Stunde: 9:45 bis 10:15 Uhr (9:40 bis 10:10 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 4. Stunde: 10:30 bis 11:00 Uhr
- 5. Stunde: 11:05 bis 11:35 Uhr (11:00 bis 11:30 Uhr)
- HOFPAUSE: 35 Minuten
- 6. Stunde: 12:10 bis 12:40 Uhr
- 7. Stunde: 12:45 bis 13:15 Uhr (12:40 bis 13:10 Uhr)
- HOFPAUSE: 15 Minuten
- 8. Stunde: 13:30 bis 14:00 Uhr
- 9. Stunde: 14:00 bis 14:30 Uhr